Gegen Gewalt an Frauen

Wir fordern die bundesweit einheitliche und flächendeckende Errichtung und die gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern!Diskriminierungsfreier Zugang zu Frauenhäusern ist heute noch immer nicht selbstverständlich.(nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 23)PDF: https://rm.coe.int/1680462535

Gegen Gewalt an Frauen

Das Verständnis für die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt und die Informationen zur Verhütung von Gewalttaten und Hilfeleistungen müssen von allen Akteuren in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gebracht werden.(nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 13)PDF: https://rm.coe.int/1680462535

Gegen Gewalt an Frauen

Gewaltopfer bleiben aus Angst stumm. Alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind schwere Verletzung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen sowie ein Haupthindernis für das Erreichen ihrer Gleichstellung.(nachzulesen in der Präambel zur Istanbul Konvention)PDF: https://rm.coe.int/1680462535

Gegen Gewalt an Frauen

Gewaltopfer bleiben aus Angst beim Täter. Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifische Gewalt hat strukturellen Charakter und ist einer der entscheidenden sozialen Mechanismen, durch den Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden.(nachzulesen in der Präambel zur Istanbul Konvention)PDF: https://rm.coe.int/1680462535

Gegen Gewalt an Frauen

Vorurteile, Bräuche, Traditionen usw., die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, gibt es noch immer. Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen und Männern sind notwendig. Gesetzliche Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind diskriminierungsfrei einzuführen.(nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 4)PDF: https://rm.coe.int/1680462535