Gegen Gewalt an Frauen

Zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gilt: keine Verbreitung von weiblichen Klischees und erniedrigenden Bildern von Frauen. Das gilt für alle: auch für Gesetzgeber, Medien, den Privatsektor oder Schulen.(nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 17,Erläuterung zum Bericht Nr. 107+108)PDF: https://rm.coe.int/1680462535

Gegen Gewalt an Frauen

Noch immer ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nicht in allen EU-Staaten geltendes Recht. Auch die EU selbst könnte die Istanbul Konvention ratifizieren, hat es aber noch immer nicht getan.

Gegen Gewalt an Frauen

Empowerment von Frauen ist wichtig für die Gewaltprävention. Alle Akteure wie Frauenorganisationen, Gleichstellungsorgane, Menschenrechtsinstitutionen usw. sind aufgerufen Frauen zu empowern.(nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 13PDF: https://rm.coe.int/1680462535

Gegen Gewalt an Frauen

Nachbarn, Freunde, Kollegen und Verwandte in allen Gesellschaftsschichten sind aufgefordert, Gewalt zu erkennen, sich gegen sie auszusprechen und die Opfer nach Kräften zu schützen.(nachzulesen in: Erläuterung zur Istanbul Konvention Nr. 91)PDF: https://rm.coe.int/1680462535

Gegen Gewalt an Frauen

Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern. Sie hat zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt. Wie wichtig Gleichberechtigung ist, muss im Bewusstsein der GESAMTEN Gesellschaft ankommen!(nachzulesen in der Präambel zur Istanbul Konvention)PDF: https://rm.coe.int/1680462535