Zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gilt: keine Verbreitung von weiblichen Klischees und erniedrigenden Bildern von Frauen. Das gilt für alle: auch für Gesetzgeber, Medien, den Privatsektor oder Schulen.
(nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 17,
Erläuterung zum Bericht Nr. 107+108)
PDF: https://rm.coe.int/1680462535