Gegen Gewalt an Frauen

Bildung findet in jedem Alter und überall statt. Auch in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und in den Medien müssen die erforderlichen Maßnahmen gefördert werden, um das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zu schaffen. Es geht um Bewusstseinsbildungsaktivitäten und die gewaltfreie Lösung von Konflikten in zwischenmenschlichen Beziehungen.(nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 14)PDF: https://rm.coe.int/1680462535

Gegen Gewalt an Frauen

Kriminalstatistiken zeigen, in welchem Umfang Gewaltdelikte bei der Polizei bekannt wurden – das sogenannte Hellfeld. Die Dunkelziffer von Frauen und Mädchen, die Gewalt erlebt haben, ist deutlich höher. Umso wichtiger sind Rahmenbedingungen, die es Betroffenen leicht zu machen, sich Hilfe zu holen. Der Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt in der Gesellschaft spielt hierbei eine wichtige Rolle.…

Gegen Gewalt an Frauen

Die letzte Repräsentativbefragung zu Gewalt gegen Frauen gab es 2004. (Inkl. Dokumentationen über Gewalt im Vorfeld der Tötung).Nur auf der Basis von aktuellem Datenmaterial können die Maßnahmen der Istanbul Konvention gezielt durchgeführt, kann Gewalt gegen Frauen verhindert werden!

Gegen Gewalt an Frauen

Wir fordern die bundesweit einheitliche und flächendeckende Errichtung und die gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern!Diskriminierungsfreier Zugang zu Frauenhäusern ist heute noch immer nicht selbstverständlich.(nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 23)PDF: https://rm.coe.int/1680462535

Gegen Gewalt an Frauen

Das Verständnis für die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt und die Informationen zur Verhütung von Gewalttaten und Hilfeleistungen müssen von allen Akteuren in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gebracht werden.(nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 13)PDF: https://rm.coe.int/1680462535

Gegen Gewalt an Frauen

Gewaltopfer bleiben aus Angst stumm. Alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind schwere Verletzung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen sowie ein Haupthindernis für das Erreichen ihrer Gleichstellung.(nachzulesen in der Präambel zur Istanbul Konvention)PDF: https://rm.coe.int/1680462535

Gegen Gewalt an Frauen

Gewaltopfer bleiben aus Angst beim Täter. Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifische Gewalt hat strukturellen Charakter und ist einer der entscheidenden sozialen Mechanismen, durch den Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden.(nachzulesen in der Präambel zur Istanbul Konvention)PDF: https://rm.coe.int/1680462535

Gegen Gewalt an Frauen

Vorurteile, Bräuche, Traditionen usw., die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, gibt es noch immer. Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen und Männern sind notwendig. Gesetzliche Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind diskriminierungsfrei einzuführen.(nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 4)PDF: https://rm.coe.int/1680462535

Gegen Gewalt an Frauen

Gegenseitiger Respekt, gewaltfreie Konfliktlösung in zwischenmenschlichen Beziehungen, Gleichstellung von Frauen und Männern, Aufhebung von Rollenzuweisungen, geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen sind Themen, die in die offiziellen Lehrpläne auf ALLEN Ebenen des Bildungssystems und bundesweit einheitlich aufgenommen werden müssen.(nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 14)PDF: https://rm.coe.int/1680462535

Gegen Gewalt an Frauen

Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen. Geschlechterklischees entwickeln sich im Kleinkindalter – Gewaltprävention beginnt schon in der Kita!(nachzulesen in der Präambel zur Istanbul Konvention)PDF: https://rm.coe.int/1680462535